
Unsere Leistungen im Überblick

Folgende pflegerische Tätigkeiten dürfen Personenbetreuer im Rahmen der Betreuung ohne Aufsicht durchführen, solange nicht medizinische Gründe, die eine Anordnung notwendig machen, vorliegen:
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Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme
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Unterstützung bei der Körperpflege
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Unterstützung beim An- und Auskleiden
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Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
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Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen, Transfer

Haushaltsnahe Dienstleistungen
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Zubereiten von Mahlzeiten
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Einkaufen und Erledigung von Botengängen
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Reinigungstätigkeiten
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Hausarbeiten
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Betreuung von Pflanzen und Tieren
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Wäscheversorgung
Unterstützung der betreuungsbedürftigen Person bei der Lebensführung und im Alltag
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Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
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bei der Gestaltung des Tagesablaufs
Gesellschafterfunktion
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Konversation
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Unterstützung bei Freizeitgestaltung
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Förderung gesellschaftlicher Kontakte

Folgende ärztliche Tätigkeiten dürfen nur nach schriftlicher, ärztlicher Anordnung, mit Anleitung und Unterweisung durch die diplomierte Gesundheits- und Kranken-pflegeperson oder durch den Arzt durchgeführt werden:
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Verabreichung von Arzneimitteln
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Anlegen von Bandagen und Verbänden
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Verabreichen von subkutanen Insulininjektionen und/oder subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
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Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen
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einfache Wärme-und Lichtanwendungen
Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die getätigten Ausgaben für die betreute Person
Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel (Urlaub) usw.
Kinderbetreuung
"Jeder Altenpfleger leistet mehr für die Gesellschaft,
als alle Investmentbänker zusammen."